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Warum die Abschaffung des Ehegattensplitting so schwierig ist!

Vom Ehegattensplitting profitieren auch kinderlose Alleinverdienerehen, während unverheiratete Eltern nichts davon haben und deswegen ist es ungerecht und muß weg.

Soweit ist die Theorie nicht nur richtig, sondern auch sehr einfach.Warum nur ist in der Vergangenheit jeder Versuch der Abschaffung gescheitert und worauf kommt es an, wenn es diesmal gelingen soll? Dazu ist es unabdingbar, sich die praktische Lebenswirklichkeit der Betroffenen anzusehen.

Mal ganz ehrlich: wie viele kinderlose Alleinverdiener Ehen sehen wir denn, wenn wir uns so umschauen?  Ist die golfspielende kinderlose Zahnarztgattin tatsächlich das praktische Problem? Der häufigste Grund für eine ungleiche Verteilung der Erwerbstätigkeit ist in der Realität doch die Versorgung und Betreuung von Kindern.

Wer sich bewusst entscheidet mit Kindern zusammen zu leben wird meist auch seine Lebensqualität mehr danach bemessen, wieviel Zeit er/sie noch mit den Kindern verbringt, als wie viel mehr Geld ein zweites Einkommen einbringt, dass in erster Linie dazu dient, die Zeit mit den Kindern zu delegieren. 

Nun wäre es sicherlich wünschenswert beiden Elternteilen würde es gelingen gleichmässig die Erwerbstätigkeit zugunsten der Kindererziehung zu reduzieren. Leider ist das nur in den seltensten Fällen möglich.   Und für denjenigen der oder die mehr Erwerbstätigkeit reduziert ist es oft eine Entscheidung, die sich als dauerhafter erweist als geplant.  Gerne setzt man oder frau die Prioritäten zugunsten der Kleinen und dann schnappt die Falle des Arbeitsmarktes irgendwann zu, ohne dass man oder frau es rechtzeitig gemerkt hätten.  Da junge Eltern dabei durchaus wirtschaftlich denken geht dies in der Regel zu Lasten der im Durchschnitt weniger verdienenden Frauen.

Gerade weil wir Grüne den jungen Eltern den Weg in diese Falle nicht noch mit einem roten Teppich ausschmücken wollen ist es ja so wichtig die Familienförderung endlich neu zu strukturieren.

Das Gutachten der Fraktion hat jedoch deutlich gemacht, dass die zusätzlichen Erwerbsanreize für Frauen durch das  Abschmelzen des Splitting geradezu vernachlässigbar sind.  Das erklärt sich dadurch, dass Eltern nicht nur akzeptieren, ihre finanziellen Mittel mit dem Nachwuchs zu teilen, sondern – verrückt, oder nicht – auch noch bereit sind weniger Einkommen zu verteilen, nur um mehr Zeit mit diesem Nachwuchs zu verbringen – Splittingtabelle hin oder her. 

Der Einfluß von Steuertabellen auf die Frage, wie Eltern ihr Leben mit Kindern aufteilen wollen ist eben am Ende doch nur begrenzt.

Wichtig ist es daher bei der Neujustierung der Familienbesteuerung nicht das Kinde mit dem Bade auszuschütten und der wirtschaftlichen Realität der Familien ins Auge zu sehen.  Alles andere wird am Ende politisch nicht durchsetzbar sein und zu einer Fortsetzung der bisherigen Anknüpfung an die Ehe führen, die wir gerade nicht mehr wollen.

Die Zahlen im Gutachten der Bundestagsfraktion belegen:  das Ehegattensplitting kommt in erster Linie Familien mit Kindern zugute und zwar um so stärker, je mehr Kinder vorhanden sind, da sich mit jedem Kind der Bedarf an Zeit und damit an Erwerbsreduzierung erhöht. 

Wie verhindern wir also, dass wir gerade die belasten, die wir eigentlich verstärkt fördern möchten?  Mit dem Hinweis auf eine bessere künftige Infrastruktur allein ist den betroffenen Familien dabei nicht geholfen. 

Eine Deckelung des Splitting auf 1500,-€ jährlich scheint zunächst einmal ein sozial verträglicher Einstieg zu Lasten der Spitzenverdiener zu sein.  Wir treffen dabei allerdings auch gut situierte Rentnerpaare, die während Ihrer Erwerbstätigkeit jahrzehntelang zugunsten ihrer Kinder zurück gesteckt haben und ihre Biographie rückwirkend nicht mehr ändern können.

Sobald wir dann mit dem weiteren Abschmelzung des Splitting voran schreiten treffen wir ganz schnell kinderreiche Familien im mittleren und unteren Einkommensbereich.

Musterbeispiele anhand Steuertabellen 2012:

Familie A:   Lkw-Fahrerin 30.000 /  Verkäufer teilzeit 10.000,-€ /  2 Kinder

Bisher:  
40.000 zu versteuern
– 14.016  Kinderfreibeträge

25.984   nach Splittingtabelle 1.850,-

neu: 15.984  nach Grundtabelle:  1.630,- + 315 ( Ehefrau) =  1.945

Verlust nach vollständigem Abschmelzen: 95 €

Familie B:    Facharbeiterin VW  50.000,- / Ehemann teilzeit 10.000,-/  3 Kinder

Bisher 
60.000  zu versteuern
21.024  3 Kinderfreibeträge
39.976 davon nach Splittingtabelle 5.395 
NE pro Kopf’: 10.921 €

Verlust nach vollständigem Abschmelzen: 538

Gleiche Familie mit 2 Kindern:

Bisher:  
60.000 zu versteuern
14.016 2Kinderfreibeträge
46.084 davon nach Splitting: 7.084                   

neu:  50.000 – 14.016 = 36.084  7.628
10.000   nach Grundtabelle:         315
                                              7.943
Verlust nach vollständigem Abschmelzen: 859 €                                                                                                     

Familie MdB,  Alleinverdienerin 3 Kinder

Bisher:
101.000 €   zu versteuerndes Einkommen
  21.024 €   3 Kinderfreibeträge
79.976 €   davon nach Splittingstabelle Steuer: 18.004 €
NE pro Kopf:  16.599    

neu:    ./.        8.700 €     grüner Freibetrag Ehegatte
71.276 €   davon nach Grundtabelle Individualsteuer:       21.764 €
NE pro Kopf: 15.847     

Verlust nach vollständigem Abschmelzen:  3.768,-€

bei Einführung mit Deckel 1500:  2.260,-

Eine sozial verträgliche Übergangslösung müsste m.E. differenziert vorgehen.  Der Bürokratieaufwand einer einmaligen Prüfung der Voraussetzungen bei Inkrafttreten des Gesetzes wäre gering und vertretbar. Je schneller die Umstellung erfolgen soll, desto mehr müsste der materielle Ausgleich durch eine kindbezogene Leistung wie die Kindergrundsicherung Vorrang haben vor den Investitionen in die Infrasturktur, die zwangsläufig erst mit zeitlicher Verzögerung zu realisieren sind und erst langfristig Einfluß auf das Erwerbseinkommen der Familien haben können.

Eine praktikable Abschmelzung könnte beispielsweise wie folgt aussehen:

Ehegatten werden ab dem Inkrafttreten des Gesetzes individuel besteuert.Die Splittingtabelle findet weiterhin Anwendung für Ehen in denen bei Inkrafttreten

1. ein Ehegatte das 65. Lebensjahr erreicht hat und die Ehe mindestens 10      Jahre bestanden hat oder

2. beide Ehegatten das 55. Lebensjahr erreicht haben und die Ehe mindestens 10 Jahre bestanden hat oder

            3. mindestens 3 Kinder aus der Ehe hervor gegangen sind oder

4. mindestens 2 Kinder aus der Ehe hervor gegangen sind und ein Ehegatte über einen Zeitraum von mindestens 8 Jahren nicht oder nur geringfügig erwerbstätig war oder

5. ein Ehegatte über einen Zeitraum von mehr als 15 Jahren nicht oder nur geringfügig beschäftigt war und die Ehe mindestens ebenso lange Bestand hatte.

Autor: Katja Keul

Katja Keul ist Sprecherin für Rechtspolitik und parlamentarische Geschäftsführerin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN.

6 Kommentare

  1. Eine Frage – warum ist in den Beispielen des Textes die Familienernährerin weiblich, wenn in der Lebenswirklichkeit diese Rolle überwiegend von Männern eingenommen wird? Wollen Sie so einen Ideologievorwurf vermeiden?

    • Ja, wir Grüne haben immer Wert darauf gelegt mit unserem Sprachgebrauch keine Rollenmuster und Klischees zu zementieren.  Das gilt für Frauen in Führungspositionen genauso wie für kinderbetreuende Hausmänner.

  2. Sehr schöner Blogbeitrag, der einen meiner Kritikpunkte am grünen Programm aufnimmt. 

     

    Aber warum diese altersstarre Regelung beim Vorschlag für Anwendung der "alten" Splittingtabelle? Wäre es nicht näher am Slogan "Familie ist da, wo Kinder sind", wenn für die Anwendung der Splittingtabelle der Satz lauten würde

    1. Aus der Partnerschaft ein Kind hervorgegangen ist und dieses Kind mindestens 10Jahre alt ist

    Und dann weiter mit Satz 3. 

     

    Ich denke dabei natürlich an mich selbst…. Keine 55 Jahre alt, Kind über 21 und bevor ich 55 bin, mit dem von mir finanzierten Studium fertig. Und wir haben beide immer gearbeitet, deutlich weniger als für die Karriere gut war, aber auch nicht "geringfügig". 

     

    Und es würde berücksichtigen, dass es auch nichteheliche Partnerschaften gibt und geben wird, für deren auch finanzielle Gleichstellung derzeit gestritten wird ( dieser Kampf wäre mit der  im Blog vorgeschlagenen Formulierung obsolet)

     

     

  3. liebe Grüne,

     

    von Anfang an habe ich Euch gewählt . leider gefährden sie mit Ihrer Steuerpolitik die materielle Existenz meiner Kinderreichen Familie. Das kann doch nicht wahr sein , ich muss also CDU wählen, erstmals im Leben, um weiter existieren zu können.

     

     

    • Lieber Michael Wienand,

      das wiederum kann ich nicht nachvollziehen.  Gerade kinderreiche Familien werden doch durch den Wechsel zur Kindergrundsicherung besser gestellt, auch wenn es sich um Alleinverdienerehen handelt.

      Das Familiensplitting der CDU hat den Nachteil, dass wieder nur die Spitzenverdiener davon richtig was haben.  Außerdem hat die Kanzlerin keine Gegenfinanzierung vorgelegt, so daß sicher gestellt ist, dass auch nach der Wahl daraus mal wieder nix wird.

      Der junge CDU-Kandidat in meinem Wahlkreis sagt jedenfalls ganz klar, dass Kita Ausbau Quatsch ist.  Seine Frau wird jedenfalls zu Hause bleiben und er will dann Betreuungsgeld. Herzlichen Glückwunsch!  Am schlauesten argumentieren immer die, die keine Kinder haben…

      Wenn Sie nicht nur reich, sondern kinderreich sind würde ich mir das mit der CDU nochmal in Ruhe überdenken.  Lesen Sie doch bitte meinen Beitrag noch einmal bevor Sie am Sonntag an die Urne treten.

      Mit freundlichem Gruß

      Katja Keul

  4. Muss mich da Michael Wienand anschließen Grün ist dabei nicht mehr wählbar.

    Zeigen sie mir doch erst mal die Jobs die mit Beruf und Familie vereinbar sind.