Grün.Links.Denken

„Verfassungsschutz ist eine Aufgabe der gesamten Gesellschaft“

Wenn man mal von Energiepolitik – Stichwort Kohle – absieht, so scheint es kaum ein Feld zu geben, in dem sich GRÜNE und SPD stärker unterscheiden als in der Innen- und Sicherheitspolitik. Der Streit für Freiheit statt Angst, die Verteidigung von Bürger_innenrechten gegen sozialdemokratische Überwachungswut, und nun auch noch die Sicherheitsarchitektur – kommen wir da wirklich zusammen? Als Bündnisgrüne stehen wir (Inlands-)Geheimdiensten jeher und aus verschiedensten Gründen kritisch gegenüber. Die Erfahrung staatlicher Bespitzelung im Osten, die Beobachtung der Alternativen Listen durch den Verfassungsschutz im Westen: hier zeigt sich oftmals allein biografisch, wo das Sprengpotential liegt. Anders als in den „Volksparteien“ stand für GRÜNE eigentlich schon immer fest, dass Inlandsgeheimdienste, die die eigenen Bürger_innen bespitzeln, in einem demokratischen Rechtsstaat Fremdkörper sind.

Um zu verstehen, was SPD und Grüne in Sachen Sicherheitsarchitektur unterscheidet, lohnt ein kleiner Exkurs zu grundsätzlichen Ansätzen in der Innenpolitik. Und schon bei der Grundfrage des Verhältnisses von Freiheit und Sicherheit offenbart sich, wo der Hase läuft. Unter der Überschrift „Für Freiheit in Sicherheit“ schreibt die SPD in ihrem Regierungsprogramm: „Wir spielen nicht Sicherheit und Freiheit gegeneinander aus, sondern sehen in einem umfassenden und sozialen Verständnis von Sicherheit das Fundament für demokratische Freiheit und Offenheit. In der Demokratie gehören Freiheit und Sicherheit zusammen. Frei sind nur Menschen, die nicht in ständiger Furcht vor Gewalt, Kriminalität und Terror leben.“ Deshalb soll eine „Sicherheitspolitik mit Augenmaß“ verfolgt werden – unter anderem, um der wachsenden Cyberkriminalität und „hochtechnisierten“ Kriminellen zu begegnen – Nachtigall, ick hör dir trapsen… Bei uns GRÜNEN klingt das dann doch etwas anders: „Freiheit ist Voraussetzung für volle gesellschaftliche Teilhabe. Das zu ermöglichen, ist die Aufgabe eines Rechtsstaates. Wir wollen Terrorismus und Kriminalität bekämpfen, ohne die Freiheitsrechte aufzugeben. (…) Sicherheit steht im Dienst der Freiheit und nicht umgekehrt. Eingriffsbefugnisse der Sicherheitsbehörden und Überwachungsmaßnahmen dürfen nicht selbst zu einer Bedrohung der Freiheit werden.“ Das heißt in etwa, die Debatte vom Kopf auf die Füße zu stellen. Und so ist das entsprechende Kapitel auch mit „Sicherheit in den Dienst der Freiheit stellen“ ganz passend betitelt. Im Zweifel heißt das dann immer, Eingriffe in Bürger_innenrechte abzuwehren, die Freiheit zu verteidigen.

Kommen wir zum Kernpunkt: die Sicherheitsarchitektur. Als GRÜNE haben wir in den letzten eineinhalb Jahren haben wir die Frage, welchen Behörden wir unsere Sicherheit anvertrauen, wieder verstärkt diskutiert. Die Erkenntnisse aus den Skandalen rund um den NSU haben wir zum Anlass genommen, in vielfältigen Strukturen – allen voran in der Bundestagsfraktion, der BAG Demokratie & Recht sowie der wiederbelebten Rechtsextremismuskommission, der ich angehöre – über eine Neuausrichtung der Sicherheitsbehörden zu diskutieren. Dabei stand von Anfang an fest, dass wir uns nicht allein auf den Verfassungsschutz beschränken dürfen, sondern den gesamten Apparat beachten müssen.

Im Wahlprogramm schreiben wir, dass Geheimdienste künftig ausschließlich Aufgaben wahrnehmen sollen, die nicht durch öffentlich und parlamentarisch besser kontrollierbare Institutionen erbracht werden können. Konkret beschlossen haben wir die Auslösung des MAD und des Verfassungsschutzes in seiner bisherigen Form. Neben der Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit soll ein „Institut zur Analyse demokratie- und menschenfeindlicher Bestrebungen“ mit wissenschaftlichen Mitteln die Dokumentations- und Aufklärungsarbeit leisten. Darüber hinaus wird im Rahmen einer „institutionellen Neugründung“ eine neue Inlandsaufklärung mit klar eingegrenzten nachrichtendienstlichen Befugnissen und einer Beschränkung auf die Abwehr von Spionage und die Aufklärung gewaltbereitet Bestrebungen geschaffen – was u.A. auch einschließt, die absurde, rein parteipolitisch motivierte Überwachung der Linkspartei endlich zu beenden. Nach längerer und kontroverser Diskussion im Vorfeld und dann auch auf der BDK haben wir uns außerdem entschieden, zukünftig – auch unter Inkaufnahme einer ggf. beeinträchtigten Erkenntnisgewinnung – auf den Einsatz von V-Leuten zu verzichten. Nachdem der Antrag u.A. der Brandenburger Grünen und der GRÜNEN JUGEND in einer Abstimmung mit 52% angenommen wurde, twitterte gleich Thomas Oppermann, in Steinbrücks Kompetenzteam für Innenpolitik zuständig: "Wir sehen V-Leute sehr kritisch, wollen den Einsatz gesetzlich eng begrenzen, aber ein absolutes Verbot wird es mit uns nicht geben".

Dieser Tweet deutet an, wohin die Reise ab dem 22. September gehen könnte. Nicht nur die von Rot-Grün 1.0 bekannte sozialdemokratische Arroganz, auch der Inhalt lässt aufhorchen. Im SPD-Regierungsprogramm ist davon die Rede, den Verfassungsschutz besser aufzustellen und ein „transparentes Verfassungsschutzgesetz, das klare Regeln im Umgang mit V-Leuten enthält“, einzuführen. Keine Neugründung, kein Moratorium, keine Umverteilung von Kompetenzen – die SPD gibt sich in Sachen Sicherheitsarchitektur weitgehend strukturkonservativ. Hier wird es in einer gemeinsamen Regierung darauf ankommen, dass wir GRÜNE unsere weit entwickelten Konzepte mutig vertreten und auch dann, wenn das Innenressort wie so häufig von der SPD verantwortet wird, diesem eine freiheitlich-progressive Prägung zu geben.

Einig sind sich SPD und GRÜNE bei der Stärkung zivilgesellschaftlicher Initiativen. So heißt es bei der SPD: „Kein NPD-Verbot, keine Sicherheitsbehörde ist so wirkungsvoll im Kampf gegen Rechtsextremismus wie eine wachsame und aktive Zivilgesellschaft.“ Gemeinsam wollen wir die absurde und kontraproduktive Extremismusklausel abschaffen und im Mitgliederentscheid ist das Projekt „Rechtsextremismus entschieden entgegentreten – Projekte gegen Rechtsextremismus systematisch fördern“ unter die Top Nine gekommen. Diese Gemeinsamkeiten im Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sollten wir in den Koalitionsverhandlungen als Grundlage nehmen, gemeinsame Perspektiven für eine starke Bürger_innengesellschaft in einem freiheitlichen Rechtsstaat zu entwickeln.

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